Fortführungsnachweis zur Bereinigten Sammlung der bayerischen Justizverwaltungsvorschriften (BayBSVJu) für die Zeit vom 1.7.1957 bis 31.12. 2003

Rechtsstand: 1. Januar 2004
Bayerischen Staatsministerium der Justiz
ISBN/EAN: 9783406521706
Sprache: Deutsch
Umfang: 55
Erschienen am 06.05.2004
€ 6,20
(inklusive MwSt.)
Nicht lieferbar
 
  • Zusatztext
    • Der Fortführungsnachweis stellt den Zusammenhang zwischen der Bereinigten Sammlung der bayerischen Justizverwaltungsvorschriften, die den Bestand aller am 1. Juli 1957 für gültig erachteten Vorschriften der bayerischen Justizverwaltung wiedergibt, und der Rechtsentwicklung bis zum 31. Dezember 2003 her. Dazu enthält der Band:
      - eine systematische Übersicht zu allen weiterhin geltenden Verwaltungsvorschriften des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz sowie denjenigen gemeinsamen Bekanntmachungen, an denen das Bayerische Staatsministerium der Justiz beteiligt ist;
      - eine zeitliche Übersicht, die die erfassten Vorschriften in ihrer chronologischen Reihenfolge aufführt;
      - einen Anhang A, in dem die in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2003 vollständig aufgehobenen oder gegenstandslos gewordenen Vorschriften zusammengestellt sind;
      - einen Anhang B, in dem Bekanntmachungen anderer Stellen enthalten sind, die im Justizministerialblatt veröffentlicht wurden.
      Für Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare.

Der Fortführungsnachweis stellt den Zusammenhang zwischen der Bereinigten Sammlung der bayerischen Justizverwaltungsvorschriften, die den Bestand aller am 1. Juli 1957 für gültig erachteten Vorschriften der bayerischen Justizverwaltung wiedergibt, und der Rechtsentwicklung bis zum 31. Dezember 2003 her. Dazu enthält der Band:
- eine systematische Übersicht zu allen weiterhin geltenden Verwaltungsvorschriften des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz sowie denjenigen gemeinsamen Bekanntmachungen, an denen das Bayerische Staatsministerium der Justiz beteiligt ist;
- eine zeitliche Übersicht, die die erfassten Vorschriften in ihrer chronologischen Reihenfolge aufführt;
- einen Anhang A, in dem die in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2003 vollständig aufgehobenen oder gegenstandslos gewordenen Vorschriften zusammengestellt sind;
- einen Anhang B, in dem Bekanntmachungen anderer Stellen enthalten sind, die im Justizministerialblatt veröffentlicht wurden.
Für Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare.

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