Zotz, Bertram: Katholisch getauft - katholisch geworden

Kanonistische Kriterien für die Zugehörigkeit zur römischen Kirche
Lüdicke, Klaus
ISBN/EAN: 9783874972437
Sprache: Deutsch
Umfang: 170
Erschienen am 01.01.2002
€ 34,00
(inklusive MwSt.)
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  • Zusatztext
    • In ihrer täglichen Arbeit stehen kirchliche Mitarbeiter, seien sie unmittelbar als Seelsorger vor Ort oder in der kirchlichen Verwaltung bzw. Gerichtsbarkeit tätig, wiederholt vor der Notwendigkeit, bestimmen zu müssen, ob eine physische Person als Katholtik zu gelten hat.
      So dürfen Spender im Normalfall Sakramente nur Katholiken spenden und ist die Zulassung zum Patenamt nur möglich, wenn u. a. der Kandidat auch der katholischen Kirche angehört. Auch unterliegen nur Katholiken dem Ehehindernis der Religionsverschiedenheit und sind nur sie an die Einhaltung der kanonischen Eheschließungsform gebunden, wie überhaupt durch die cc. 11 CIC und 1490 CCEO nur katholische Christen den rein kirchlichen Gesetzen der katholischen Kirche unterworfen werden.
      Während in vielen Normen nur knapp vom "catholicus" gesprochen wird, definieren die cc. 11 CIC und 1490 CCEO - zumindest implizit - jene Personen als katholisch, die in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurden ("baptizati in Ecclesia catholica vel in eandem recepti"). Nirgendwo bestimmt der oberste kirchliche Gesetzgeber aber explizit, was eine Taufe konkret zu einer Taufe in der katholischen Kirche macht und welche Voraussetzungen für eine rechtswirksame Aufnahme in die katholischen Kirche erfüllt sein müssen.
      Das vorliegende Buch widmet sich diesen Fragen aus primär kanonistischer Perspektive und lässt bewusst die staatskirchenrechtliche Dimension möglichst außer Acht. Ausgehend von der ekklesiologischen und gliedschaftstheologischen Doktrin des II. Vatikanischen Konzils werden die verschiedenen Dimensionen der Zugehörigkeit eines Getauften zur Kirche Jesu Christi und zu einer der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften erörtert und deren innerer Konnex aufgezeigt.
      Darauf aufbauend werden die kanonistischen Kriterien für die rechtswirksame Begründung der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche durch die Taufe oder die Aufnahme erarbeitet und dargestellt.

In ihrer täglichen Arbeit stehen kirchliche Mitarbeiter, seien sie unmittelbar als Seelsorger vor Ort oder in der kirchlichen Verwaltung bzw. Gerichtsbarkeit tätig, wiederholt vor der Notwendigkeit, bestimmen zu müssen, ob eine physische Person als Katholtik zu gelten hat.
So dürfen Spender im Normalfall Sakramente nur Katholiken spenden und ist die Zulassung zum Patenamt nur möglich, wenn u. a. der Kandidat auch der katholischen Kirche angehört. Auch unterliegen nur Katholiken dem Ehehindernis der Religionsverschiedenheit und sind nur sie an die Einhaltung der kanonischen Eheschließungsform gebunden, wie überhaupt durch die cc. 11 CIC und 1490 CCEO nur katholische Christen den rein kirchlichen Gesetzen der katholischen Kirche unterworfen werden.
Während in vielen Normen nur knapp vom "catholicus" gesprochen wird, definieren die cc. 11 CIC und 1490 CCEO - zumindest implizit - jene Personen als katholisch, die in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurden ("baptizati in Ecclesia catholica vel in eandem recepti"). Nirgendwo bestimmt der oberste kirchliche Gesetzgeber aber explizit, was eine Taufe konkret zu einer Taufe in der katholischen Kirche macht und welche Voraussetzungen für eine rechtswirksame Aufnahme in die katholischen Kirche erfüllt sein müssen.
Das vorliegende Buch widmet sich diesen Fragen aus primär kanonistischer Perspektive und lässt bewusst die staatskirchenrechtliche Dimension möglichst außer Acht. Ausgehend von der ekklesiologischen und gliedschaftstheologischen Doktrin des II. Vatikanischen Konzils werden die verschiedenen Dimensionen der Zugehörigkeit eines Getauften zur Kirche Jesu Christi und zu einer der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften erörtert und deren innerer Konnex aufgezeigt.
Darauf aufbauend werden die kanonistischen Kriterien für die rechtswirksame Begründung der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche durch die Taufe oder die Aufnahme erarbeitet und dargestellt.

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