Unsere Verfassung

ISBN/EAN: 9783985860067
Sprache: Deutsch
Umfang: 88
Erschienen am 01.09.2021
€ 5,00
(inklusive MwSt.)
Nicht lieferbar
 
  • Zusatztext
    • Heilung der gegenwärtigen Verfassungskrise

      In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Bindung unserer Politiker an das Grundgesetz immer mehr ge-lockert. Offensichtlich werdende Fehler werden selten korrigiert, sondern immer weiter vermehrt.

      Zu nennen sind aus dem sozialen Bereich die Hartz-IV-Gesetze mit ihren radikal menschenrechtswidrigen Sanktionen. Fünfzehn Jahre lang waren diese in Kraft, bevor sie 2014 infolge einer Klage vor dem Bundes-verfassungsgericht endlich weitgehend zurückgenom-men wurden.

      Zu nennen sind ebenfalls die Bestrebungen zur immer stärkeren Überwachung der Bürgerinnen und Bürger. Obwohl gegen den 2017 eingeführten Bundestrojaner schon einige Verfassungsbeschwerden anliegen, wurde die Ausspähung der Bürgerinnen und Bürger 2021 er-weitert auf das Auslesen sämtlicher gespeicherter Kom-munikation durch Bundespolizei und Geheimdienste. Der Göttinger Staatstrechtler Benjamin Rusteberg warnte bereits im Mai, der Gesetzgeber laufe „sehen¬den Auges in die Verfassungswidrigkeit“. [1]

      Zu nennen ist die im Gegensatz zum „gläsernen Bür-ger“ stehende intransparente Wirtschaftsgesetzgebung. Immer häufiger wird öffentliche Vorsorge teilausge¬la¬gert in Kooperationen mit Privatunternehmen. Diese renditeorientierten sogenannten Public-Private-Partner-ships verursachen eine Schädigung der öffentlichen Haushalte durch zu hohe Bau- und Betriebskosten; zudem sind die Verträge dazu in der Regel geheim und entziehen sich damit jeder öffentlichen Kontrolle. [2]

      Ebenfalls gehört dazu die Außerkraftsetzung deutschen Rechts durch internationale Verträge und Abkommen, etwa die sogenannten Freihandelsgesetze wie TTIP, CETA etc., die Privilegienrechte für die Wirtschaft dar-stellen, ohne jede demokratische Einflußmöglichkeit. In diesen Bereich fällt auch die unglaubliche Selbstent-machtung unserer Parlamentarier durch die massen¬hafte Abgabe zentraler Kompetenzen an eine nicht demokratisch organisierte EU.

      Zu nennen sind in ganz besonderem Maße ebenfalls die Aufgabe der Entspannungspolitik und die Forderung nach stärkerer militärischer Verantwortungsübernah¬me im Ausland wie sie beispielsweise von Joachim Gauck 2014 vor der Münchner Sicherheitskonferenz verkün¬det wurde – im Sinne von: „Wir dürfen uns nicht mehr hinter der Kriegsschuld verstecken, wir müssen wieder mehr Verantwortung übernehmen in der Welt.“

      Nachdem das Bundesverfassungsgericht 1994 den Par-lamentsvorbehalt bei deutscher Beteiligung an Aus-landseinsätzen gestärkt hat, finden dennoch oft nicht grundgesetzkonforme und nicht von einem UN-Mandat gedeckte Auslandseinsätze statt. Zahlreiche Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Bun-desregierung setzen sich damit auseinander (z. B. 2018 Syrien, 2015 Irak).

      Diese Auslandspolitik steht auch in eklatantem Wider-spruch zu den Forderungen der Bevölkerung, die nach wie vor zu beinahe zwei Dritteln eine stärkere Beteili-gung deutscher Soldaten im Ausland ablehnt. [3]

      [1] stern.de/digital/online/ausweitung-des-bundestrojaners-beschlossen
      [2] deutschlandfunkkultur.de/unsichtbare-politik.984.de.html? dram:article_id=153554
      [3] www.spiegel.de/politik/deutschland/umfrage-deutsche-lehnen-auslandseinsaetze-der-bundeswehr-ab-a-970463.html


      Auch einige Verfassungsrichter üben sehr deutlich Kritik an diesen Entwicklungen:

      Peter Michael Huber, Bundesverfassungsrichter:
      „Keine europäische Wirtschaftsregierung ohne Ände¬rung des Grundgesetzes“
      [Süddeutsche Zeitung Nr. 216 vom 19.09.2011, Seite 6]

      Dieter Grimm, ehemaliger Richter am Bundesverfas¬sungsgericht, beschreibt die Entwicklung der EU als einen stillen Putsch gegen das Grundgesetz.
      [Süddeutsche Zeitung | Besprechung vom 29.02.2016. „Die dunkle Seite“]

      Ferdinand Kirchhoff, damaliger Vizepräsident des Bun¬des¬ver¬fas-sungsgerichtes, analysiert in der FAZ den er¬schreckenden Verfall unserer rechtstaatlichen und demokratischen Verhältnisse.
      [Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 296 vom 21.12.2017, S.7, Artikel „Demo-Cracy“]

      Andreas Voßkuhle, Präsident des 2. Senats des Bundesver¬fassungs-gerichtes, beschreibt in einem Urteil gegen die gefährlichen, das Grundgesetz und die Souveränität der Bundesrepublik außer Kraft setzenden Selbstermächtigungstendenzen der Europäischen Zen-tralbank und des europäischen Gerichtshofes die EZB-Anleihe¬käufe (Mario Draghis „What-ever-it-takes“) als verfassungswidrig.

      BverfG, Pressemitteilung Nr. 32/2020 vom 5. Mai 2020: Es findet keine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Staatsanleihekäufe der EZB statt, das ist nicht grundge¬setzkonform.

Heilung der gegenwärtigen Verfassungskrise

In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Bindung unserer Politiker an das Grundgesetz immer mehr ge-lockert. Offensichtlich werdende Fehler werden selten korrigiert, sondern immer weiter vermehrt.

Zu nennen sind aus dem sozialen Bereich die Hartz-IV-Gesetze mit ihren radikal menschenrechtswidrigen Sanktionen. Fünfzehn Jahre lang waren diese in Kraft, bevor sie 2014 infolge einer Klage vor dem Bundes-verfassungsgericht endlich weitgehend zurückgenom-men wurden.

Zu nennen sind ebenfalls die Bestrebungen zur immer stärkeren Überwachung der Bürgerinnen und Bürger. Obwohl gegen den 2017 eingeführten Bundestrojaner schon einige Verfassungsbeschwerden anliegen, wurde die Ausspähung der Bürgerinnen und Bürger 2021 er-weitert auf das Auslesen sämtlicher gespeicherter Kom-munikation durch Bundespolizei und Geheimdienste. Der Göttinger Staatstrechtler Benjamin Rusteberg warnte bereits im Mai, der Gesetzgeber laufe „sehen¬den Auges in die Verfassungswidrigkeit“. [1]

Zu nennen ist die im Gegensatz zum „gläsernen Bür-ger“ stehende intransparente Wirtschaftsgesetzgebung. Immer häufiger wird öffentliche Vorsorge teilausge¬la¬gert in Kooperationen mit Privatunternehmen. Diese renditeorientierten sogenannten Public-Private-Partner-ships verursachen eine Schädigung der öffentlichen Haushalte durch zu hohe Bau- und Betriebskosten; zudem sind die Verträge dazu in der Regel geheim und entziehen sich damit jeder öffentlichen Kontrolle. [2]

Ebenfalls gehört dazu die Außerkraftsetzung deutschen Rechts durch internationale Verträge und Abkommen, etwa die sogenannten Freihandelsgesetze wie TTIP, CETA etc., die Privilegienrechte für die Wirtschaft dar-stellen, ohne jede demokratische Einflußmöglichkeit. In diesen Bereich fällt auch die unglaubliche Selbstent-machtung unserer Parlamentarier durch die massen¬hafte Abgabe zentraler Kompetenzen an eine nicht demokratisch organisierte EU.

Zu nennen sind in ganz besonderem Maße ebenfalls die Aufgabe der Entspannungspolitik und die Forderung nach stärkerer militärischer Verantwortungsübernah¬me im Ausland wie sie beispielsweise von Joachim Gauck 2014 vor der Münchner Sicherheitskonferenz verkün¬det wurde – im Sinne von: „Wir dürfen uns nicht mehr hinter der Kriegsschuld verstecken, wir müssen wieder mehr Verantwortung übernehmen in der Welt.“

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 1994 den Par-lamentsvorbehalt bei deutscher Beteiligung an Aus-landseinsätzen gestärkt hat, finden dennoch oft nicht grundgesetzkonforme und nicht von einem UN-Mandat gedeckte Auslandseinsätze statt. Zahlreiche Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Bun-desregierung setzen sich damit auseinander (z. B. 2018 Syrien, 2015 Irak).

Diese Auslandspolitik steht auch in eklatantem Wider-spruch zu den Forderungen der Bevölkerung, die nach wie vor zu beinahe zwei Dritteln eine stärkere Beteili-gung deutscher Soldaten im Ausland ablehnt. [3]

[1] stern.de/digital/online/ausweitung-des-bundestrojaners-beschlossen
[2] deutschlandfunkkultur.de/unsichtbare-politik.984.de.html? dram:article_id=153554
[3] www.spiegel.de/politik/deutschland/umfrage-deutsche-lehnen-auslandseinsaetze-der-bundeswehr-ab-a-970463.html


Auch einige Verfassungsrichter üben sehr deutlich Kritik an diesen Entwicklungen:

Peter Michael Huber, Bundesverfassungsrichter:
„Keine europäische Wirtschaftsregierung ohne Ände¬rung des Grundgesetzes“
[Süddeutsche Zeitung Nr. 216 vom 19.09.2011, Seite 6]

Dieter Grimm, ehemaliger Richter am Bundesverfas¬sungsgericht, beschreibt die Entwicklung der EU als einen stillen Putsch gegen das Grundgesetz.
[Süddeutsche Zeitung | Besprechung vom 29.02.2016. „Die dunkle Seite“]

Ferdinand Kirchhoff, damaliger Vizepräsident des Bun¬des¬ver¬fas-sungsgerichtes, analysiert in der FAZ den er¬schreckenden Verfall unserer rechtstaatlichen und demokratischen Verhältnisse.
[Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 296 vom 21.12.2017, S.7, Artikel „Demo-Cracy“]

Andreas Voßkuhle, Präsident des 2. Senats des Bundesver¬fassungs-gerichtes, beschreibt in einem Urteil gegen die gefährlichen, das Grundgesetz und die Souveränität der Bundesrepublik außer Kraft setzenden Selbstermächtigungstendenzen der Europäischen Zen-tralbank und des europäischen Gerichtshofes die EZB-Anleihe¬käufe (Mario Draghis „What-ever-it-takes“) als verfassungswidrig.

BverfG, Pressemitteilung Nr. 32/2020 vom 5. Mai 2020: Es findet keine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Staatsanleihekäufe der EZB statt, das ist nicht grundge¬setzkonform.

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