- Zusatztext
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – mit diesem Satz beginnt das
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das am 8. Mai 1949 vom
Parlamentarischen Rat in Bonn verabschiedet wurde. Als Fundamentalnorm
ist der Schutz der Menschenwürde allen anderen Artikeln des Grundgesetzes
vorgeordnet. In seinem Festvortrag zum 60. Jahrestag der Verabschiedung des
Grundgesetzes arbeitet Dieter Grimm den besonderen Status des Artikels 1
Absatz 1 im Normengefüge der Verfassung heraus und interpretiert ihn in
seinen historischen und aktuellen Bezügen. Am Beispiel der Diskussion um
das Verbot der Folter plädiert der Verfasser dafür, am unbedingten Schutz der
Menschenwürde festzuhalten – auch gegen jüngere Versuche, diesen Schutz
zu relativieren.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – mit diesem Satz beginnt das
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das am 8. Mai 1949 vom
Parlamentarischen Rat in Bonn verabschiedet wurde. Als Fundamentalnorm
ist der Schutz der Menschenwürde allen anderen Artikeln des Grundgesetzes
vorgeordnet. In seinem Festvortrag zum 60. Jahrestag der Verabschiedung des
Grundgesetzes arbeitet Dieter Grimm den besonderen Status des Artikels 1
Absatz 1 im Normengefüge der Verfassung heraus und interpretiert ihn in
seinen historischen und aktuellen Bezügen. Am Beispiel der Diskussion um
das Verbot der Folter plädiert der Verfasser dafür, am unbedingten Schutz der
Menschenwürde festzuhalten – auch gegen jüngere Versuche, diesen Schutz
zu relativieren.