Kumpfmüller, Hans: Stiefmutterland & Großvatersprache

buidabiachl
ISBN/EAN: 9783852523330
Sprache: Deutsch
Umfang: 118
Erschienen am 01.01.2000
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  • Zusatztext
    • Ihrer fast übermenschlichen Sensibilität war es zu verdanken, daß sie weder das eine noch das andere begriff. Und so wurde sie eine angesehene Bäuerin. Angesehen aber auch nur deshalb, weil sie den Unterschied zwischen angesehen werden und angesehen sein nie verstand und auch bis heute nicht verstanden hat. Sie investierte ihre ganze Energie, um den übrigen Landwirtinnen des kleinen Dorfes zu beweisen, daß sie beschlossen hatte, ab heute Bäuerin zu sein, und mit dieser Entscheidung glaubte sie das erste Mal in ihrem Leben ernstgenommen zu werden. Als sie ihre frühere Freundin einmal fragte, warum sie denn nicht mehr zu ihr auf Besuch komme, schrie sie diese mit den Worten:

      nieder.


      Ihre Großmutter haderte jedoch mit diesem Schicksal, und als positiv denkende Frau glaubte sie dennoch, einige vermeintliche Teilerfolge in der Lebensplanung ihrer Enkeltochter verbuchen zu können.


      Es war ihr nämlich ob ihres Zweiunddreißigvierundsechzigstelanteiles an dieser Behausung, neben der Ausgedingeverpflichtung und des Fruchtgenußrechtes für ihre Schwiegereltern, sowie der Übergabspreisgeldforderung an ihre Schwäger, der Kredit- und Pfandbestellungsurkunde, sowie der Einantwortungsurkunde der örtlichen Kassa, wie sie jenes Geldinstitut immer nannten, von dem sie immer glaubten, daß es ohnehin nur dieses eine gäbe, der Servitutsverpflichtung des lokalen Stromlieferanten für das Aufstellen dreier sogenannter A-Masten auf der südseitig gelegenen Wasserwiese, und der Verpflichtung der Pfarrkirche gegenüber, für die Instandhaltung der Kirchenstühle Sorge zu tragen, gelungen, daß der Name ihrer Tochter ins Grundbuch Einzug gefunden hatte, und zwar auf Eigentümer-, in diesem Fall auf der Miteigentümerseite. Ihr und ihrer Tochter blieb ein solcher Eintrag zeit ihres Lebens ja verwehrt.

Ihrer fast übermenschlichen Sensibilität war es zu verdanken, daß sie weder das eine noch das andere begriff. Und so wurde sie eine angesehene Bäuerin. Angesehen aber auch nur deshalb, weil sie den Unterschied zwischen angesehen werden und angesehen sein nie verstand und auch bis heute nicht verstanden hat. Sie investierte ihre ganze Energie, um den übrigen Landwirtinnen des kleinen Dorfes zu beweisen, daß sie beschlossen hatte, ab heute Bäuerin zu sein, und mit dieser Entscheidung glaubte sie das erste Mal in ihrem Leben ernstgenommen zu werden. Als sie ihre frühere Freundin einmal fragte, warum sie denn nicht mehr zu ihr auf Besuch komme, schrie sie diese mit den Worten:

nieder.


Ihre Großmutter haderte jedoch mit diesem Schicksal, und als positiv denkende Frau glaubte sie dennoch, einige vermeintliche Teilerfolge in der Lebensplanung ihrer Enkeltochter verbuchen zu können.


Es war ihr nämlich ob ihres Zweiunddreißigvierundsechzigstelanteiles an dieser Behausung, neben der Ausgedingeverpflichtung und des Fruchtgenußrechtes für ihre Schwiegereltern, sowie der Übergabspreisgeldforderung an ihre Schwäger, der Kredit- und Pfandbestellungsurkunde, sowie der Einantwortungsurkunde der örtlichen Kassa, wie sie jenes Geldinstitut immer nannten, von dem sie immer glaubten, daß es ohnehin nur dieses eine gäbe, der Servitutsverpflichtung des lokalen Stromlieferanten für das Aufstellen dreier sogenannter A-Masten auf der südseitig gelegenen Wasserwiese, und der Verpflichtung der Pfarrkirche gegenüber, für die Instandhaltung der Kirchenstühle Sorge zu tragen, gelungen, daß der Name ihrer Tochter ins Grundbuch Einzug gefunden hatte, und zwar auf Eigentümer-, in diesem Fall auf der Miteigentümerseite. Ihr und ihrer Tochter blieb ein solcher Eintrag zeit ihres Lebens ja verwehrt.

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