Sander, Peter: Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb (kartoniertes Buch)

Beiträge zu den Berichten der Kommision für die Erforschung des sozialen und politischen Wandels in den neuen Bundesländern e.V. (KSPW) 6.3
ISBN/EAN: 9783810017512
Sprache: Deutsch
Umfang: 369 S.
Einband: kartoniertes Buch
Erschienen am 31.01.1997
Auflage: 1/2012
€ 54,99
(inklusive MwSt.)
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  • Zusatztext
    • Begriffliches zum Vorverständnis: Transformation oder Translation? Schnell bürgern sich Begriffe ein. Wir haben uns angewöhnt, von einem "rechtlichen Transformationsprozeß" zu sprechen, der im Wege deutsch deutscher Wiedervereinigung stattgefunden haben soll. Erstmalig hat wohl Christian Kirchner bereits im März 1990 von einer "Transformationsphase" l gesprochen, allerdings in gesellschaftlicher, nicht in rechtlicher Hinsicht. Kirchner schreibt: "Bei dieser Art der Herstellung der Einheit Deutsch lands (-nach Artikel 23 GG - d. Verf. -) ist es Aufgabe der zuständigen Ge setzgebungskörperschaften in der DDR, die erforderlichen Regelungen für die Transformationsphase zu schaffen. Eine Abstimmung zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über diese Regelungen erscheint sinn voll, da diese einen maßgeblichen Faktor für die Rechtsordnung in Deutsch land bis zur Herstellung der vollständigen Rechtseinheit darstellen und ggf. darüber hinaus, wenn nämlich das neue deutsche Recht einerseits an das in der Transformationsphase geltende Recht angepaßt wird. Dies kann sowohl der Fall sein, wenn nämlich das für die DDR geschaffene Recht der Trans formationsphase Rechtsreformen des Rechtes der Bundesrepublik voraus nimmt, oder wenn es bereits an europäischem Recht orientiert ist, bevor die ses in der Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden ist. ,' Was daraus geworden ist, ist bekannt. Eine Transformation des Rechts fand nicht statt.

  • Autorenportrait
    • InhaltsangabeEditorial.- Vorbemerkung: Begriffliches zum Vorverständnis: Transformation oder Translation?.- 1. Kapitel: DDR-Selbstverständnis: Die "Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung des Betriebes" im Selbstverständnis der DDR-Arbeitsrechtswissenschaft.- 1.1. Das Grundrecht auf Mitgestaltung und Mitbestimmung.- 1.2. Die Rechte der Gewerkschaften im Prozeß der Rechtsetzung und Rechtsanwendung des Arbeitsrechts.- 1.3. Die arbeitsrechtliche Regelung der "Einzelleitung als Erscheinungsform des demokratischen Zentralismus" im Betrieb.- 1.4. Gewerkschaftliche Interessenvertretung im Betrieb.- 1.4.1. "Mitwirkungsorgane" der Gewerkschaften.- 1.4.2. Mitwirkungsrechte der Gewerkschaften.- 1.4.3. Mitwirkungsrechte "sonstiger gesellschaftlicher Organisationen" im Betrieb.- 1.5. Der Betriebskollektivvertrag.- 1.6. Interessenvertretung durch "Masseninitiative".- 1.6.1. Plandiskussion.- 1.6.2. "Sozialistischer Wettbewerb".- 1.6.3. Neuererbewegung.- 2. Kapitel: Kritik.- 2.1. Methodisches: Maßstäbe der Kritik.- 2.2. Demokratieverständnis.- 2.3. Interessen, Interessenvertretung und "sozialistisches" Arbeitsrecht.- 2.4. Gewerkschaftliches Interessenvertretungsmonopol.- 2.5. Mittelbare und unmittelbare Mitwirkung.- 2.6. Kollektives DDR-Arbeitsrecht: Rudimente oder Perversionen?.- 3. Kapitel: Genesis und Chronologie des Übergangs (hier: Recht der betrieblichen Interessenvertretung).- 3.1. Phasen (Etappen) normativer Geltung einerseits und faktischer Geltung andererseits.- 3.2. Betriebliche Interessenvertretung im Übergangsrecht der DDR.- 3.2.1. Das Gesetz zur Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12.1.1990.- 3.2.2. Die Joint-Venture-Verordnung.- 3.2.3. Die Verordnung zur Arbeit mit den Personalunterlagen vom 22.2.1990.- 3.2.4. Die Umwandlungsverordnung.- 3.2.5. Verfassungsänderung II.- 3.2.6. Das "neue" Gewerkschaftsgesetz.- 3.2.7. Gesetz über die Gründung privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligung.- 3.2.8. Staatsvertrag und Inkraftsetzungsgesetz.- 3.2.9. Das neue Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 1. Juli 1990.- 3.2.10.Der Einigungsvertrag.- 3.3. Gesetzesentwürfe / Vorschläge / Positionen.- 3.3.1. Die Betriebsratsverordnung: ein Entwurf.- 3.3.2. Rahmengesetz zur Demokratisierung der Wirtschaftstätigkeit - ein Vorschlagspapier der Arbeitsgruppe Hochbaum.- 3.3.3 Rahmengesetz zur Schaffung von Betriebsräten sowie Wirtschafts- und Sozialräten - der Vorschlag der Arbeitsgruppe Hochbaum.- 3.3.4. Rechtsvorschrift über die Aufgaben, Bildung und Arbeitsweise gesellschaftlicher Aufsichtsräte in Wirtschaftsunternehmen - ein "Normenvorschlag" der Arbeitsgruppe Streich.- 3.3.5. Die Initiative für unabhängige Gewerkschaften (IFUG): Versuch einer Reform in der DDR bestehender Gewerkschaften und die Konstituierung einer unabhängigen gewerkschaftlichen Interessenvertretung.- 3.3.6. Die Initiative Vereinigte Linke (Gruppe Betriebsratsarbeit): Vorschlag für die Schaffung eines Betriebsverfassungsgesetzes.- 3.3.7. "Die Interessenvertretung der Werktätigen durch Betriebsräte": die Position der Arbeitsrechtswissenschaft.- 3.3.8 Das Sömmerdaer Mitbestimmungsmodell - ein letzter "Rettungsversuch".- 3.3.9. "Ein Mehr an Mitbestimmung" - die Position (bundesdeutscher) Gewerkschaften zu einer Neuordnung des Rechts der betrieblichen Interessenvertretung.- 3.3.10. Der Höhepunkt des Übergangsrechts: Entwurf des Gesetzes über die Interessenvertretung der Beschäftigten in Betrieben und Unternehmen ("Das Mitbestimmungsgesetz").- 4. Kapitel: Vergleich.- 4.1. Rechte von betrieblichen Gewerkschaftsleitungen einerseits und Betriebsräten andererseits.- 4.2. Betriebsvereinbarung und Betriebskollektivvertrag.- 5. Kapitel: Exkurs (Rechtstheoretischmethodische Überlegungen zu Geltung und Wirkung des Arbeitsrechts im Übergang).- 5.1. Ausgangsüberlegungen.- 5.2. Die Spezifik des Arbeitsrechts der "Übergangsgesellschaft" - ein wissenschaftlich unreflektiertes Phänomen?.- 5.3. Geltung von nichtgeltendem Recht?.- 5.4. Vorauswirkungen nichtgeltenden Rechts.- 6. Kapit

Begriffliches zum Vorverständnis: Transformation oder Translation? Schnell bürgern sich Begriffe ein. Wir haben uns angewöhnt, von einem "rechtlichen Transformationsprozeß" zu sprechen, der im Wege deutsch deutscher Wiedervereinigung stattgefunden haben soll. Erstmalig hat wohl Christian Kirchner bereits im März 1990 von einer "Transformationsphase" l gesprochen, allerdings in gesellschaftlicher, nicht in rechtlicher Hinsicht. Kirchner schreibt: "Bei dieser Art der Herstellung der Einheit Deutsch lands (-nach Artikel 23 GG - d. Verf. -) ist es Aufgabe der zuständigen Ge setzgebungskörperschaften in der DDR, die erforderlichen Regelungen für die Transformationsphase zu schaffen. Eine Abstimmung zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über diese Regelungen erscheint sinn voll, da diese einen maßgeblichen Faktor für die Rechtsordnung in Deutsch land bis zur Herstellung der vollständigen Rechtseinheit darstellen und ggf. darüber hinaus, wenn nämlich das neue deutsche Recht einerseits an das in der Transformationsphase geltende Recht angepaßt wird. Dies kann sowohl der Fall sein, wenn nämlich das für die DDR geschaffene Recht der Trans formationsphase Rechtsreformen des Rechtes der Bundesrepublik voraus nimmt, oder wenn es bereits an europäischem Recht orientiert ist, bevor die ses in der Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden ist. ,' Was daraus geworden ist, ist bekannt. Eine Transformation des Rechts fand nicht statt.

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