Jan Seybold: 7. Niedersächsischer Kommunalrechtskongress (kartoniertes Buch)

Tagungsband, NSI-Schriftenreihe 24 - Schriftenreihe Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen
ISBN/EAN: 9783786911494
Sprache: Deutsch
Umfang: 120 S.
Einband: kartoniertes Buch
Erschienen am 14.12.2018
Auflage: 1/2018
€ 14,95
(inklusive MwSt.)
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  • Zusatztext
    • „ALLE JAHRE WIEDER!“ BEIM 7. NIEDERSÄCHSISCHEN KOMMUNALRECHTSKONGRESS GIBT ES BEWÄHRTES UND DOCH IMMER WIEDER NEUES

      I. Einleitung
      Auch in diesem Jahr beschränkt sich der Niedersächsische Kommunalrechtskongress nicht nur auf die klassischen kommunalrechtlichen Themen. Schnittstellen mit anderen Themen gibt es zahlreiche; solche wurden auch bei den letzten Kommunalrechtskongressen behandelt.
      Das bereits in der Einladung genannte Motto nach einem Zitat, das Oscar Wilde zugeschrieben wird: „Die Zukunft gehört denen, die die Möglichkeiten erkennen, bevor sie offensichtlich werden“, bezieht sich auch auf die behandelten Themen, welche sich mit dem Neuen befassen. Hierzu gehören Verbesserungen beim Online-Auftritt der Kommune und die damit verbundenen technischen Hindernisse, die Digitalisierung der Verwaltung sowie die dafür geltenden rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz. Neue Möglichkeiten können sich ebenfalls aus einer Veränderung des Wahlrechts ergeben, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Aber auch die weiteren Themen des diesjährigen Kongresses, die bei erster Betrachtung reine „Klassiker“ sind, beschäftigen sich mit den sich eröffnenden Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeit in den Kommunen. Zudem stellt sich auch bei Bewährtem die Frage, ob dieses beibehalten oder geändert werden sollte. Selbst wenn man zum Ergebnis gelangt, dass keine Änderungen vorgenommen werden sollten, so hat eine Auseinandersetzung mit neuen Anforderungen stattgefunden. Ziel des genannten Mottos ist es nämlich nicht, aktionistisch und vorschnell Änderungen einzuführen, die überhaupt nicht nötig sind oder mehr oder gravierendere Probleme schaffen, als durch die Änderung beseitigt oder vermieden werden sollen. Die Kunst, Möglichkeiten zu erkennen, beinhaltet eben auch die Fähigkeit, nicht vorhandene Potenziale der Verbesserung zu verneinen.
      Den Kommunalrechtskongress unter ein Motto zu stellen, bedeutet jedoch nicht, dass jeder Beitrag und jeder Gedanke sich diesem Motto unterordnen muss. Wie in der Vergangenheit, so soll auch für diesen Kongress gelten, dass sich die Themen nicht alle einem bestimmten Themenkomplex unterordnen müssen, wie dies bei manchen anderen Tagungen dieser Art der Fall sein mag. Vielmehr soll auch der diesjährige Kommunalrechtskongress eine vielfältige Beschäftigung mit verschiedenen Inhalten ermöglichen. Diese Vielfältigkeit soll auch den unterschiedlichen Interessen der Teilnehmenden gerecht werden, da mache Themen für die Einen beruflich wichtig, für die Anderen aber weniger relevant ist. Dementsprechend gibt es im zweiten Teil der Veranstaltung wieder die Möglichkeit der Teilnahme an verschiedenen spezielleren Foren.
      Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten sich zudem darüber bewusst sein, dass nicht jeder Beitrag unmittelbaren Bezug auf die tägliche Arbeit erkennen lässt. Die Antworten auf konkrete Fragen können die Teilnehmenden sicherlich eher bei konkreter benannten und zugeschnittenen Fortbildungsveranstaltungen unseres Hauses bekommen. Das Ziel des Kommunalrechtskongresses ist es aber auch und vor allem, einen guten Überblick über bestimmte Themenkomplexe zu erhalten. Die Zukunft zu denken, bedeutet nicht, sich lediglich in Einzelfragen denkend zu bewegen. Sicherlich darf das Konkrete nicht zu kurz geraten. Die Zukunft zu gestalten, bedeutet aber auch, grundlegende Fragen anzugehen, in größeren Einheiten zu denken und dann die Umsetzung für die diesen generellen Fragen unterzuordnenden Einzelfälle zu planen.

„ALLE JAHRE WIEDER!“ BEIM 7. NIEDERSÄCHSISCHEN KOMMUNALRECHTSKONGRESS GIBT ES BEWÄHRTES UND DOCH IMMER WIEDER NEUES

I. Einleitung
Auch in diesem Jahr beschränkt sich der Niedersächsische Kommunalrechtskongress nicht nur auf die klassischen kommunalrechtlichen Themen. Schnittstellen mit anderen Themen gibt es zahlreiche; solche wurden auch bei den letzten Kommunalrechtskongressen behandelt.
Das bereits in der Einladung genannte Motto nach einem Zitat, das Oscar Wilde zugeschrieben wird: „Die Zukunft gehört denen, die die Möglichkeiten erkennen, bevor sie offensichtlich werden“, bezieht sich auch auf die behandelten Themen, welche sich mit dem Neuen befassen. Hierzu gehören Verbesserungen beim Online-Auftritt der Kommune und die damit verbundenen technischen Hindernisse, die Digitalisierung der Verwaltung sowie die dafür geltenden rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz. Neue Möglichkeiten können sich ebenfalls aus einer Veränderung des Wahlrechts ergeben, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Aber auch die weiteren Themen des diesjährigen Kongresses, die bei erster Betrachtung reine „Klassiker“ sind, beschäftigen sich mit den sich eröffnenden Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeit in den Kommunen. Zudem stellt sich auch bei Bewährtem die Frage, ob dieses beibehalten oder geändert werden sollte. Selbst wenn man zum Ergebnis gelangt, dass keine Änderungen vorgenommen werden sollten, so hat eine Auseinandersetzung mit neuen Anforderungen stattgefunden. Ziel des genannten Mottos ist es nämlich nicht, aktionistisch und vorschnell Änderungen einzuführen, die überhaupt nicht nötig sind oder mehr oder gravierendere Probleme schaffen, als durch die Änderung beseitigt oder vermieden werden sollen. Die Kunst, Möglichkeiten zu erkennen, beinhaltet eben auch die Fähigkeit, nicht vorhandene Potenziale der Verbesserung zu verneinen.
Den Kommunalrechtskongress unter ein Motto zu stellen, bedeutet jedoch nicht, dass jeder Beitrag und jeder Gedanke sich diesem Motto unterordnen muss. Wie in der Vergangenheit, so soll auch für diesen Kongress gelten, dass sich die Themen nicht alle einem bestimmten Themenkomplex unterordnen müssen, wie dies bei manchen anderen Tagungen dieser Art der Fall sein mag. Vielmehr soll auch der diesjährige Kommunalrechtskongress eine vielfältige Beschäftigung mit verschiedenen Inhalten ermöglichen. Diese Vielfältigkeit soll auch den unterschiedlichen Interessen der Teilnehmenden gerecht werden, da mache Themen für die Einen beruflich wichtig, für die Anderen aber weniger relevant ist. Dementsprechend gibt es im zweiten Teil der Veranstaltung wieder die Möglichkeit der Teilnahme an verschiedenen spezielleren Foren.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten sich zudem darüber bewusst sein, dass nicht jeder Beitrag unmittelbaren Bezug auf die tägliche Arbeit erkennen lässt. Die Antworten auf konkrete Fragen können die Teilnehmenden sicherlich eher bei konkreter benannten und zugeschnittenen Fortbildungsveranstaltungen unseres Hauses bekommen. Das Ziel des Kommunalrechtskongresses ist es aber auch und vor allem, einen guten Überblick über bestimmte Themenkomplexe zu erhalten. Die Zukunft zu denken, bedeutet nicht, sich lediglich in Einzelfragen denkend zu bewegen. Sicherlich darf das Konkrete nicht zu kurz geraten. Die Zukunft zu gestalten, bedeutet aber auch, grundlegende Fragen anzugehen, in größeren Einheiten zu denken und dann die Umsetzung für die diesen generellen Fragen unterzuordnenden Einzelfälle zu planen.

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