Anreiter, Peter: Frühnennungen der Nord- und Osttiroler Gemeindenamen. Von den Anfängen bis 1500 / Frühnennungen der Nord- und Osttiroler Gemeindenamen. Von den Anfängen bis 1500

Erhebungen aus den Urbaren des Tiroler Landesarchivs
ISBN/EAN: 9783706902601
Sprache: Deutsch
Umfang: 104
Erschienen am 01.04.2004
€ 25,20
(inklusive MwSt.)
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  • Zusatztext
    • Unter Urbaren versteht man Einkünfte aus Grund und Boden, seltener die Grundstücke selbst. Urbare sind normative Auflistungen der Besitzrechte von geistlichen oder weltlichen Grundherren mit Angabe der Leistungen der Untertanen und wurden in „formularartiger“, standardisierter Form konzipiert und über einen kürzeren oder längeren Zeitraum immer wieder in derselben Form mit praktisch denselben Abgabengrößen festgelegt, so daß sie sich – da kaum aktualisiert – im Laufe der Zeit quasi anachronistisch von der wirtschaftlichen und sozialen Realität Schritt für Schritt entfernten. Mit anderen Worten: die zu leistenden Abgaben entsprachen in späterer Zeit kaum mehr den tatsächlichen Besitzverhältnissen. Urbare bzw. Salbücher waren wichtige Dokumente für die ökonomische Führung und Verwaltung der Grundherrschaften. Sie unterschieden sich von den Grundbüchern dadurch, daß sie keine öffentlich-rechtliche Gültigkeit hatten und von den Rechnungsbüchern dadurch, daß die Abgaben lediglich gewisse Sollwerte darstellten. Die ältesten den Tiroler Raum betreffenden Urbare gehen bis in das 13. Jahrhundert zurück, so etwa das das Bayerische Herzogurbar von 1240, das Urbar von Tirol von ca. 1285, das Urbar Meinhards II. von 1288, das Urbar der Vorderen Grafschaft Görz von 1299 und das Urbar des Amtes Starkenberg und Imst von 1299-1302. Gerade wegen ihres teilweise hohen Alters sind Urbare für die Namenkunde von enormer Wichtigkeit. Die Urbare des Tiroler Landesarchivs sind allerdings onomastisch nie in systematischer Weise ausgewertet worden. Das vorliegende Heft soll nun ein Versuch sein, diesem Übelstand abzhelfen. Diese Arbeit versteht sich als Teil eines größeren Projektes, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Nord- und Osttiroler Gemeindenamen von den Anfängen bis 1500 zu erfassen. Es schien uns dabei am sinnvollsten, nach den dafür relevanten Beständen des Tiroler Landesarchivs vorzugehen und diese auf Frühnennungen von Gemeindenamen zu durchsuchen. Nach den Urbaren werden die Gemeinde-, Pfarr-, Dekanal- und Museumsarchive bearbeitet, dann die Grenzakten, die Codices, die Urkunden, die Adelssachen, die historischen Karten und schließlich die Streuquellen. Die Ergebnisse sollen in eine Datenbank einfließen, die im nächsten Schritt mit den Frühnennungen in anderen Geschichtsquellen (z. B. Salzburger Güterverzeichnisse, Bayerische Klöstertraditionen und -literalien, usw.) angereichert wird. Den Abschluß soll dann eine Gesamtveröffentlichung der Belege bilden.

Unter Urbaren versteht man Einkünfte aus Grund und Boden, seltener die Grundstücke selbst. Urbare sind normative Auflistungen der Besitzrechte von geistlichen oder weltlichen Grundherren mit Angabe der Leistungen der Untertanen und wurden in „formularartiger“, standardisierter Form konzipiert und über einen kürzeren oder längeren Zeitraum immer wieder in derselben Form mit praktisch denselben Abgabengrößen festgelegt, so daß sie sich – da kaum aktualisiert – im Laufe der Zeit quasi anachronistisch von der wirtschaftlichen und sozialen Realität Schritt für Schritt entfernten. Mit anderen Worten: die zu leistenden Abgaben entsprachen in späterer Zeit kaum mehr den tatsächlichen Besitzverhältnissen. Urbare bzw. Salbücher waren wichtige Dokumente für die ökonomische Führung und Verwaltung der Grundherrschaften. Sie unterschieden sich von den Grundbüchern dadurch, daß sie keine öffentlich-rechtliche Gültigkeit hatten und von den Rechnungsbüchern dadurch, daß die Abgaben lediglich gewisse Sollwerte darstellten. Die ältesten den Tiroler Raum betreffenden Urbare gehen bis in das 13. Jahrhundert zurück, so etwa das das Bayerische Herzogurbar von 1240, das Urbar von Tirol von ca. 1285, das Urbar Meinhards II. von 1288, das Urbar der Vorderen Grafschaft Görz von 1299 und das Urbar des Amtes Starkenberg und Imst von 1299-1302. Gerade wegen ihres teilweise hohen Alters sind Urbare für die Namenkunde von enormer Wichtigkeit. Die Urbare des Tiroler Landesarchivs sind allerdings onomastisch nie in systematischer Weise ausgewertet worden. Das vorliegende Heft soll nun ein Versuch sein, diesem Übelstand abzhelfen. Diese Arbeit versteht sich als Teil eines größeren Projektes, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Nord- und Osttiroler Gemeindenamen von den Anfängen bis 1500 zu erfassen. Es schien uns dabei am sinnvollsten, nach den dafür relevanten Beständen des Tiroler Landesarchivs vorzugehen und diese auf Frühnennungen von Gemeindenamen zu durchsuchen. Nach den Urbaren werden die Gemeinde-, Pfarr-, Dekanal- und Museumsarchive bearbeitet, dann die Grenzakten, die Codices, die Urkunden, die Adelssachen, die historischen Karten und schließlich die Streuquellen. Die Ergebnisse sollen in eine Datenbank einfließen, die im nächsten Schritt mit den Frühnennungen in anderen Geschichtsquellen (z. B. Salzburger Güterverzeichnisse, Bayerische Klöstertraditionen und -literalien, usw.) angereichert wird. Den Abschluß soll dann eine Gesamtveröffentlichung der Belege bilden.

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