Bundesfernstraßengesetz

mit Bundesfernstraßenmautgesetz
Müller, Hermann / Bender, Michael / Schulz, Gerhard / Cieslak, Jochen / Hamsen, Theodora / Kromer, M
ISBN/EAN: 9783406642968
Sprache: Deutsch
Umfang: 765
Erschienen am 27.09.2013
€ 129,00
(inklusive MwSt.)
Nicht lieferbar
 
  • Zusatztext
    • Zum Werk
      Das Bundesfernstraßengesetz regelt die Rechtsverhältnisse an Bundesautobahnen und Bundesstraßen samt Ortsdurchfahrten. Die Regelungen betreffen z.B. Fragen der Widmung, der Straßenbaulast, des Gemeingebrauchs, der baulichen Anlagen längs der Bundesstraßen sowie Planung und Ausbau neuer Bundesstraßen. Das Gesetz hat insbesondere durch die jüngsten Entwicklungen
      - bei öffentlich-rechtlichen Partnerschaften beim Betrieb von Tankstellen und Raststätten sowie
      - beim Ausbau und Neubau von Fernstraßen und deren Finanzierung
      an Aktualität gewonnen.
      Der Kommentar erläutert zudem rechtssystematische Zusammenhänge, wie die Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern im Straßenrecht, die Verwaltungszuständigkeiten und das Verhältnis des FStrG zu den Landesstraßengesetzen.
      In Ergänzung der Kommentierung des Bundesfernstraßengesetzes enthält das Werk auch eine Kommentierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, welches das Autobahnmautgesetz, abgelöst hat sowie der Eurovignetten-Richtlinie Durch die aktuellen Diskussionen um private Betreibermodelle für bestimmte Autobahnabschnitte, wird diese Rechtsmaterie weiter an Bedeutung gewinnen. Streitigkeiten über die Höhe von Mautsätzen und deren Entrichtung, Mauterstattung, Haftungsfragen, Datenschutz und Ordnungswidrigkeiten werden zunehmend Gerichte und Rechtsanwälte beschäftigen.
      Vorteile auf einen Blick
      - höchste Aktualität
      - von ausgewiesenen Experten verfasst
      - das zur Zeit einzige Werk, das neben dem FStrG auch das BFStrMG samt der Eurovignetten-Richtlinie kommentiert
      Zur Neuauflage
      Die 2. Auflage berücksichtigt insbesondere das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (Planvereinheitlichungsgesetz), dessen Inkrafttreten für Juni 2013 geplant ist. Durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren soll nicht nur die Planung von Vorhaben optimiert, sondern auch die Akzeptanz der Bevölkerung für Großvorhaben verbessert werden.
      Kommentiert ist zudem das neue Bundesfernstraßenmautgesetz, durch welches die LKW-Mautpflicht auf vierspurige Bundesstraßen mit unmittelbarer Anbindung an eine Bundesautobahn ausgedehnt worden ist. Berücksichtigt sind bereits die im Sommer 2013 in Kraft tretenden Änderungen durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Damit wird zum einen die RL 2011/76/EU zur Änderung der Eurovignetten-RL in nationales Recht umgesetzt werden. Zum anderen werden Klarstellungen zur tatsächlichen Erhebungspraxis aufgenommen. Darüber hinaus sollen die Mautsätze künftig ausschließlich durch Gesetz festgelegt werden, und es soll eine rückwirkende Bestätigung der in den MautHV seit 2003 festgesetzten Mautsätze erfolgen.
      Zielgruppe
      Für Verwaltungsbehörden, insbes. die Tiefbauämter in Unternehmen, Rechtsanwälte, Straßenplaner, Interessenverbände, Investoren, Anlieger.

Zum Werk
Das Bundesfernstraßengesetz regelt die Rechtsverhältnisse an Bundesautobahnen und Bundesstraßen samt Ortsdurchfahrten. Die Regelungen betreffen z.B. Fragen der Widmung, der Straßenbaulast, des Gemeingebrauchs, der baulichen Anlagen längs der Bundesstraßen sowie Planung und Ausbau neuer Bundesstraßen. Das Gesetz hat insbesondere durch die jüngsten Entwicklungen
- bei öffentlich-rechtlichen Partnerschaften beim Betrieb von Tankstellen und Raststätten sowie
- beim Ausbau und Neubau von Fernstraßen und deren Finanzierung
an Aktualität gewonnen.
Der Kommentar erläutert zudem rechtssystematische Zusammenhänge, wie die Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern im Straßenrecht, die Verwaltungszuständigkeiten und das Verhältnis des FStrG zu den Landesstraßengesetzen.
In Ergänzung der Kommentierung des Bundesfernstraßengesetzes enthält das Werk auch eine Kommentierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, welches das Autobahnmautgesetz, abgelöst hat sowie der Eurovignetten-Richtlinie Durch die aktuellen Diskussionen um private Betreibermodelle für bestimmte Autobahnabschnitte, wird diese Rechtsmaterie weiter an Bedeutung gewinnen. Streitigkeiten über die Höhe von Mautsätzen und deren Entrichtung, Mauterstattung, Haftungsfragen, Datenschutz und Ordnungswidrigkeiten werden zunehmend Gerichte und Rechtsanwälte beschäftigen.
Vorteile auf einen Blick
- höchste Aktualität
- von ausgewiesenen Experten verfasst
- das zur Zeit einzige Werk, das neben dem FStrG auch das BFStrMG samt der Eurovignetten-Richtlinie kommentiert
Zur Neuauflage
Die 2. Auflage berücksichtigt insbesondere das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (Planvereinheitlichungsgesetz), dessen Inkrafttreten für Juni 2013 geplant ist. Durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren soll nicht nur die Planung von Vorhaben optimiert, sondern auch die Akzeptanz der Bevölkerung für Großvorhaben verbessert werden.
Kommentiert ist zudem das neue Bundesfernstraßenmautgesetz, durch welches die LKW-Mautpflicht auf vierspurige Bundesstraßen mit unmittelbarer Anbindung an eine Bundesautobahn ausgedehnt worden ist. Berücksichtigt sind bereits die im Sommer 2013 in Kraft tretenden Änderungen durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Damit wird zum einen die RL 2011/76/EU zur Änderung der Eurovignetten-RL in nationales Recht umgesetzt werden. Zum anderen werden Klarstellungen zur tatsächlichen Erhebungspraxis aufgenommen. Darüber hinaus sollen die Mautsätze künftig ausschließlich durch Gesetz festgelegt werden, und es soll eine rückwirkende Bestätigung der in den MautHV seit 2003 festgesetzten Mautsätze erfolgen.
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Für Verwaltungsbehörden, insbes. die Tiefbauämter in Unternehmen, Rechtsanwälte, Straßenplaner, Interessenverbände, Investoren, Anlieger.

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